Tipps
Was tun, wenn....
Unsere DSL Tipps helfen Ihnen weiter, wenn Sie sich keinen Rat mehr wissen!
Immer Ärger mit Kundendienst-Hotlines
In vielen Providertests haben die Kundenhotlines schlecht abgeschnitten. deshalb verwundert es uns nicht, dass die Reklamation bei Telkommunikationsverträgen die "Top Ten" der Rechtsberatungfälle der Verbraucherzentrale anführen.
Der Kundendienst der Telekommunikationsanbieter ist großenteils katastrophal. Gerade sie sind paradoxerweise häufig auch nicht in der Lage, Kundenreklamationen telefonisch, oder auch per E-Mail, zu klären. Kunden beschweren sich immer wieder über Kosten, Zeitaufwand und ausbleibende Ergebnisse nach Inanspruchnahme der Kundendienst-Hotlines.
Kimbaone.de rät im Reklamationsfall, Aufforderungen der Anbieter zu ignorieren, Probleme über deren kostenpflichtige Kundendienst-Hotline zu klären. Der Griff zum Telefon mag zunächst bequemer sein. Die Gespräche mit den freundlichen, verbindlich und bemüht wirkenden Call-Center-Mitarbeitern bleiben aber allzu oft ergebnislos. Ein Nachweis über die Reklamationsmeldung kann nicht erbracht werden.
Unser Rat daher:
* Reklamationen sollten dem Vertragspartner in jedem Fall nachweisbar schriftlich per Einschreiben/Rückschein mitgeteilt werden.
* Der Kunde sollte in dem Schreiben eine eindeutige Frist für die Problembeseitigung mit genauem Kalenderdatum setzen. In der Regel ist eine Frist von 14 Tagen angemessen.
Nach fruchtlosem Verstreichen der genannten Frist kann der Kunde weitere Ansprüche durchsetzen, im Gewährleistungsfall beispielsweise die Rückgängigmachung des Vertrages. Eventuell können auch Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden. Voraussetzung ist allerdings, dass der Kunde den Vertragspartner nachweisbar unter Fristsetzung zur Beseitigung des Problems aufgefordert hat.
Verbraucher, die Unterstützung bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche benötigen oder sich über ihre Rechte informieren wollen, können die Rechtsberatung und die außergerichtliche Rechtsbesorgung (Vermittlung) der Verbraucherzentrale in Anspruch nehmen.
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