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Geldeinzug trotz Kündigung und keinen Leistungen

Sachverhalt

Vielleicht kann mir jemand helfen. Der Sachverhalt in Kürze: Ich habe Mitte Oktober 2005 DSL bei 1&1 bestellt. Meine Flat bei T-Online sollte Mitte Dezember auslaufen. Seit dem Tag der Freischaltung Mitte November durch 1&1 funktionierte mein Internetanschluss nicht mehr. Ich habe 1&1 sofort darauf hingewiesen. Aber es passierte nichts. Auch nicht durch mehrfache Anrufe bei der 99 Cent pro Minute teuren Hotline von 1&1 und auch nicht durch eine schriftliche (Fax und Einschreiben) zweiwöchige Fristsetzung – falls 1und1 es nicht schafft bis dahin eine Leistung zu erbringen, ist der Kunde gemäß den AGB von 1&1 (ABG über den 1&1 DSL-Anschluss Abs. 7.4) dazu berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Dies habe ich dann auch getan und nach Ablauf der Frist vom Vertrag zurückgetreten - alles schriftlich per Fax und per Einschreiben. Anschließend behauptete 1&1, mein Anschluss funktioniere und ich hätte den Anschluss genutzt obwohl dem nachweislich nicht so war. Ende Dezember platzte mir der Kragen (über 2 Monate ohne Internetzugang, dabei sollte ich eine Website für einen Kunden erstellen, wo ich Netzzugang auf eine Datenbank benötigte und ganz nebenbei möchte ich mich noch bewerben) und ich beantragte bei der Telekom einen Rufnummernwechsel, um an einen neuen Port und damit wieder an DSL (bei der Telekom/T-Online) zu kommen. Innerhalb von wenigen Tagen war ich dann wieder online. 1&1 allerdings stellen weiter auf stur, interpretieren den Rücktritt vom Vertrag als Kündigung zum Ende der Mindestvertragslaufzeit (November 2006) und buchen weiterhin jeden Monat den Betrag von meinem Konto ab für eine Leistung die sie niemals erbracht haben (und mittlerweile auch nicht mehr erbringen können - sie hatten allerdings insgesamt über drei Monate Zeit dafür) und obwohl ich 1&1 schriftlich (Fax und Einschreiben) die Einzugsermächtigung entzogen habe.

So, das war die Kurzfassung. Hat jemand einen Rat, was ich tun könnte?

Anwalt? Erst diese Erfahrung mit 1&1 hat mich dazu bewogen, eine Rechtschutzversicherung abzuschließen, die jetzt natürlich noch nicht für diesen Fall aufkommt (3 Monate Wartezeit). Selbst die gesamten Anwaltskosten vorstrecken und eventuell mitgehen solange 1&1 Widerspruch einlegen, kann ich mir nicht leisten.

Abbuchungen über die Bank zurückholen? Dann berechnen 1&1 9,60 Euro extra je Abbuchung, was mir ja eigentlich egal sein könnte, da die Abbuchung aufgrund der entzogenen Einzugsermächtigung und des Rücktritts sowieso widerrechtlich sind und ich sowieso nicht zahlen möchte. Allerdings möchte ich kein Mahnverfahren von 1&1 an den Hals kriegen.

Medien/Öffentlichkeit? Ich habe den Sachverhalt dem Heise-Verlag geschildert, allerdings noch keine Antwort erhalten. Kennt vielleicht jemand noch weitere Medien, die eventuell an der Veröffentlichung des Falles interessiert sind? Der gesamte Schriftwechsel mit 1&1 sowie die meisten Telefonate sind dokumentiert. Da gibt es noch so einige nette und eigentlich unfassbare Details… Ich dachte auch schon an die Erstellung einer eigenen Website (unter eigener URL) zur Dokumentation des Falles.

Ich bin für alle Tipps, Ideen, Erfahrungsberichte dankbar!

Rat und Tat eines Users

Angenommen, es ist so, wie es sich verhält, dann:

Geld sofort durch die Bank zurückholen lassen, bevor es zu spät ist. Dafür gibt es nämlich Fristen. (so und soviel Wochen, nachdem du den Kontoauszug geholt hast). Das dauert nur eine Minute, verursacht dir keine Kosten, und warum sollst du deinem Geld hinterherrennen.
Das machst du mit jeder 1&1 Abbuchung. Dann werden die vermutlich aufmerksam, und der Spuk ist dann vielleicht vorbei.
Vermutlich aber nicht, deshalb
Auf den Mahnbescheid warten, und diesem widersprechen. Der Widerspruch ist noch nicht zu begründen und schon gar nicht zu beweisen. Dadurch kann aber kein Vollstreckungsbescheid erlassen werden, auch wenn 1&1 dies beantragen will, nachdem du immer noch nicht gezahlt hast. Daraufhin wird 1&1 aufgefordert, eine Anspruchsbegründung zu erbringen, und es kommt zu einer mündlichen Gerichtsverhandlung, zu der du eingeladen wirst.

Wenn du im Recht bist, dann sollte das kein Problem sein.

Aber frag mich nicht, wer was beweisen muss...
1&1 wird dir natürlich im Vorfeld ganz böse und einschüchternde Briefe schicken, in denen drinsteht "Wir könnens beweisen", aber wenn du definitiv nicht ein Byte Daten durch 1&1 DSL transferiert hast, werden die das ja wohl nicht können.

1&1 bleibt dann auf allen Kosten sitzen.

Noch ein User

DSL Opfer erhalten Hilfe durch Tipps!
Bei mir war's so, obwohl ich sogar vor dem Sozialgericht als Kläger (gegen das Arbeitsamt) aufgetreten bin. In meiner Vorladung zur mündlichen Verhandlung stand sinngemäß sowas drin wie "Die entstehenden Auslagen werden ersetzt. Bringen sie die Belege mit" Das Geld habe ich gleich nach der Verhandlung bar an der "Kasse" bekommen.

Ich muss mich in so weit korrigieren, dass ich nicht weiß, ob du das bekommst. Wahrscheinlich ist es aber, da du ja der (zu Unrecht) Beklagte sein wirst, und dir demnach keine Kosten entstehen dürfen. Berlin-Montabauer, da übersteigen die Reisekosten ja den Streitwert.
Sollte so ein Passus in der Vorladung drinstehen, dann ruf doch einfach direkt bei dem Verwaltungsgericht, dass dir die Vorladung geschickt hat, an. Da wirst du schon jemanden ans Telefon bekommen, der das ganz genau weiß, wo du wann dein Geld abholen kannst. Und im Gegensatz zu einem Anwalt nehmen die auch kein Beratungshonorar.

Mit "Sparflamme" meine ich, dass das Mahnverfahren ziemlich straff durchorganisiert ist, und für die Gerichte weniger aufwändig wie herkömmliche Zivilprozesse. Diese Regelung soll auch den Leuten zugute kommen, die auf ihr Geld warten.
Rechnung - Mahnung - Frist - Mahnbescheid - Frist ohne Widerspruch - Vollstreckungsbescheid - Frist ohne Widerspruch - Gerichtsvollzieher klingelt.
Auch auf die Verhandlung etc. hat das noch weitere Einflüsse, aber da kann ich nicht mehr mit Details dienen. Der Wikipediaartikel ist nicht ganz eindeutig. Hauptsächlich gehts aber darum, dass alles schneller gehen soll.

Wenn du willst, kann ich aber einen befreundeten Juristen fragen, der schreibt gerade seine Doktorarbeit über AGB-Recht. Entweder zu einzelnen Punkten oder zum ganzen Fall.

Nochmal zu den AGB:
Das BGB ist da auf der Seite desjenigen, der die AGB annimmt. Wenn, dann werden nur Bestimmungen ungültig, die dir schaden, nicht dem AGB-Schreiber.

In diesem Fall könnte sogar ein Richter entscheiden, dass eine Frist von zwei Wochen ohne DSL eine unwirksame Bestimmung nach § 309 2 a) BGB ist, da sie dein Leistungsverweigerungsrecht (§ 320 BGB - "Du lieferst nicht, solange zahle ich nicht") einschränkt.

Somit wäre diese Bestimmung in den AGB unwirksam, und du musst dich im Falle der DSL-Losigkeit nicht an die zwei-Wochen-Frist halten. Und dann gibts noch die §§ 308 und 307...
Das war jetzt aber nur ein Beispiel, ist ja nicht mehr relevant, weil du denen sogar zwei Wochen Zeit gegeben hast.
Aber AGB-Paragraphen sind auf der Seite desjenigen, der die AGB angenommen hat.

Unser Rat

Wir würden fast das Gleich empfehlen, da nie eine Leistung erbracht worden ist und ein Abbuchung vom Konto nicht rechtskräftig ist, da eine schriftliche Kündigung vorliegt. Um die austehenden Kosten so gering wie möglich zu halten, würde ich Ihnen vorschlagen, eine Verbraucherzentrale Ihrer Wahl mit dem Fall zu beauftragen. Mit ca 15 € bist du da schon dabei. Eine EMail Beantwortung der Verbraucherzentrale Berlin kostet ca 5€. Ich würde mich auf jedem Fall noch einmal bei einer kompetenten Rechtsperson rückversichern.

Provider blockiert die DSL Portfreigabe